von Florian Amort
Zum Sommersemester 1928 sah sich die Philosophische Fakultät I. Sektion mit der Tatsache konfrontiert, dass Adolf Sandberger (1864–1943), ordentlicher Professor für Musikwissenschaft an der Universität München, auch längerfristig nicht zu Verfügung stehen würde. Bereits seit 15. Juli 1927 hatte er gesundheitsbedingt seinen Amtspflichten nicht mehr nachkommen können. Mit Blick auf sein fortgeschrittenes Alter wurden Überlegungen angestellt, ihn in den Ruhestand zu versetzen und seine Nachfolge zu regeln.[1] Ein knappes Jahr später bildete sich eine sechsköpfige Berufungskommision, bestehend aus dem Kommissionssprecher Carl von Kraus (Deutsche Philologie) und den weiteren Universitätsangehörigen Aloys Fischer (Pädagogik), Max Förster (Englische Philologie), Karl Alexander von Müller (Bayerische Landesgeschichte), Wilhelm Pinder (Kunstgeschichte) und dem im Studienjahr 1929 amtierenden Dekan der Philosophischen Fakultät I. Sektion Gotthelf Bergsträßer (Semitische Politologie und Islamwissenschaft).[2] Zwischen Mai 1929 und Februar 1930 fanden insgesamt sieben Treffen der Kommission statt, in denen über die Wiederbesetzung beraten wurde. Schwierigkeiten bereiteten der Kommission nicht nur die fehlende Expertise Sandbergers, der aufgrund seiner Erkrankung nicht mitwirken konnte, sondern auch die im Laufe des Verfahrens eingeholten externen Gutachten, die sich teilweise widersprachen.[3]
Kandidatenwahl und Begutachtung
Neben der Stellungnahme von Arnold Schering (Berlin)[4] ist vor allem das Gutachten von Theodor Kroyer (Leipzig)[5] vom 15. Oktober 1929 hervorzuheben. Kroyer war von Sandberger selbst in München ausgebildet worden und wirkte nach einer Anstellung in Heidelberg seit 1923 als Ordinarius in Leipzig.[6] Das Gutachten traf nach langer Wartezeit in München ein und konnte wegen des fortgeschrittenen Arbeitsstandes der Kommission keinen direkten Einfluss auf die Nominierung mehr nehmen.[7] Allerdings gibt das Gutachten Einblick in die ganz persönlichen Erwartungen und Anforderungen an den Nachfolger seines langjährigen akademischen Lehrers.
Der eigentlichen Kandidatenempfehlung für die Nachfolge Sandbergers stellt Kroyer ein Memorandum zur damaligen musikwissenschaftlichen Berufungspraxis sowie seine Sicht auf die Eigenschaften eines ‚richtigen‘ (Münchner) Professors für Musikwissenschaft voran:
„In den letzten Jahren […] häufen sich gewisse Versuche, Professuren für Musikwissenschaft Außenseitern […] mehr oder minder interessierten Ästhetikern, Kapellmeistern, Klerikern, ‚Musikphilosophien‘ sogar, zuzuspielen. […] Das Fach, das als vollbürtige Geschichtswissenschaft allein seinen Platz behaupten kann, darf sich solchen Extratouren, wie sie ihm zugemutet worden sind, nicht gestatten. […] Wir können die philologisch-antiquarische Arbeitsweise nicht entbehren. Ästhetiker und Außenseiter, wie immer, sind auf einem ordentlichen Lehrstuhl der Musikwissenschaft von Übel. Unsere Gegenwart verlangt […] ehrliches, unanfechtbares Tatsachenwissen, Beherrschung des Entwicklungs-Ganzen – historische Besinnung. Die Gefahr jener musikästhetischen Dialektik, die papieren, überspitzt, hyperbolisch-abwegig – langsam, aber sicher zum Kunstgeschwätz [entwickelt] – ist für die Jungen \sozusagen/ eine \Lebens/gefahr! […] Also das Gelöbnis voraus: keinen Außenseiter! […] Es kann nur wieder ein Historiker an Sandbergers Stelle treten. Ich denke mir den neuen Mann als anerkannten Forscher und Lehrer, der vor allem befähigt ist, die solide Sachlichkeit der Schule weithin sichtbar wieder zur Geltung zu bringen. Ich verlange von ihm, daß er in seinem Arbeitsprogramm auf die ‚Denkmäler‘[[8]] und die der altbayerischen Musikkultur angestammten Spezialgebiete nicht vergißt; auch nicht, daß Gegenwartsfragen der Praxis auf ihn warten. Und so setze ich ohne weiteres voraus, daß er mit der profunden Polyphonie des Mittelalters (und der Renaissance) zuallererst vertraut sei – der Weg zur jüngsten Gegenwart geht durch die Vergangenheit, ars nova und ars novissima berühren sich im Grunde ihres Wesens.“ [9]
Nach diesem Memorandum folgt die eigentliche Kandidatenempfehlung für die Nachfolge Sandbergers. Für die genannten Aufgaben sieht Kroyer vor allem drei Kandidaten als geeignet an: Den damaligen Rektor der Universität Göttingen Friedrich Ludwig, der vor allem durch kritische Editionen und Forschungen zur Musik des 14. und 15. Jahrhunderts einen exzellenten Ruf genoss, den Freiburger Ordinarius Wilibald Gurlitt, dessen Forschungsschwerpunkt neben der Musik der Barockzeit vor allem der Orgelbau war und der einen Schulterschluss mit historischen Aufführungsversuchen vollzog, und den Direktor der Akademie für Kirchen- und Schulmusik in Berlin Hans Joachim Moser. Letztgenannter war nach Kroyer neben innovativen Fragestellungen vor allem durch seinen literarischen Schreibstil in der Fachwelt bekannt. Auch wenn das Gutachten wegen verspäteter Ankunft keinen Einfluss auf das Verfahren haben konnte, standen alle drei Kandidaten auf der anfänglichen Kandidatenliste. Keiner von ihnen wurde jedoch in die engere Auswahl genommen.[10]
Die Berufungskommision setzte auf ihrer Abschlusssitzung am 10. Februar 1930 letztlich drei andere Kandidaten für die potenzielle Nachfolge auf die endgültige Liste. Die Kommission legte ihren finalen Bericht bereits einen Tag nach der letzten Sitzung der Fakultät vor, die diesen am 20. Februar 1930 ihrerseits wohlwollend an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weiterleitete.
„[…] Die Fakultät beantragt die Umwandlung der Professur für Musikwissenschaft in ein etatmäßiges Ordinariat, wie solches bereits zur Zeit des Geheimrats Sandberger vom Ministerium in Aussicht gestellt worden ist. Sollte infolge der augenblicklichen finanziellen Notlage des Staates diese Forderung der Fakultät sich zunächst als unerfüllbar erweisen, so hält die Fakultät die Aufrechterhaltung des augenblicklichen Status der Professur für Musikwissenschaft – Besetzung der Stelle mit einem nicht etatmäßigen, aber über Titel, Rang und allen akademischen Rechte verfügenden Ordinarius – für unbedingt notwendig, um nicht eine Herabwürdigung nicht nur des Ansehens der Stellung dieses Professors im Lehrbetrieb, sondern auch des Ansehens der Fakultät hinter den philosophischen Fakultäten anderer großen Universitäten, die schon an und für sich über mehr Ordinariate verfügen, herbeizuführen.
Die Fakultät hat, unterstützt durch die Gutachten der bedeutendsten Fachvertreter, sämtliche Persönlichkeiten, die für die Neubesetzung überhaupt in Betracht kommen, genau besprochen. Von den älteren scheiden die einen aus, da keine Aussicht bestand, sie für uns zu gewinnen, die anderen, weil sie wissenschaftlich von jüngeren überholt sind.
Die drei vorgeschlagenen Herren sind sämtlich befähigt, die mit dem Lehrstuhl verbundene Leitung der Denkmäler der bayerischen Tonkunst weiter zu führen und den kirchenmusikalischen Interessen der theologischen Fakultät gerecht zu werden.
Die Fakultät benennt:
an erster Stelle: Dr. Jacques Handschin, Privatdozent an der Universität Basel;
an zweiter Stelle: Dr. Rudolf Ficker, planmässiger a. o. Universitätsprofessor in Wien;
an dritter Stelle: Dr. Heinrich Besseler, etatmässiger a. o. Professor und Direktor des musikwissenschaftlichen Instituts an der Universität Heidelberg.“[11]
Dem Abschlussbericht ist mehrerlei zu entnehmen: Die Berufungskommission plädiert dafür, die musikwissenschaftliche Professur, die bisher als Extraordinariat geführt wurde, in ein etatmäßiges Ordinariat umzuwandeln und untermauert diese Forderung nicht nur mit den Verweis auf inneruniversitäre hierarchische Strukturen, sondern auch auf die Reputation der ganzen Philosophischen Fakultät der Universität München. Der zukünftige Lehrstuhlinhaber solle als besondere Kernkompetenzen vor allem umfassende editorische Fähigkeiten, die unabdingbar für die an die Stelle gekoppelte Leitung der Denkmäler der Tonkunst in Bayern waren, und kirchenmusikalische Kompetenzen vorweisen. Dem Bericht an das Staatsministerium legte die Kommission, die offenbar umfassend und gründlich bei der Auswahl der Kandidaten vorging, ausführliche Gutachten zu jedem der Genannten bei.[12] Die wichtigsten Kriterien in den Gutachten seien im Folgenden genannt:
- Jacques Handschin (1886–1955)[13]
Auf Jacques Handschin wurde die Kommission durch ein Gutachten des Berner Ordinarius Ernst Kurth aufmerksam.[14] Aus einer deutsch-schweizerischen Familie stammend, besuchte er das Petri-Pauli Gymnasium in Moskau. Anschließend studierte er in Basel Geschichte, klassische Philologie, Nationalökonomie sowie Mathematik und in München ebenfalls Geschichte und klassische Philologie aber auch Byzantinistik. Parallel zu seinen akademischen Studien ließ sich Handschin u. a. von Max Reger und Charles-Marie Widor zum Konzertorganisten ausbilden. Noch während seiner umfangreichen Konzerttätigkeit wurde Handschin 1909 als Lehrer am Konservatorium in St. Petersburg angestellt, fünf Jahre später folgte ein Ruf als Professor am selbigen Institut. Nach der russischen Revolution wurde er 1921 in Basel mit der Arbeit Choralbearbeitungen und Kompositionen mit rhythmischen Text in der mehrstimmigen Musik des XIII. Jahrhunderts promoviert. 1924 habilitierte er sich, ebenfalls an der Universität in Basel, mit einer Studie Über die mehrstimmige Musik der St. Martial Epoche, sowie die Zusammenhänge zwischen Notre-Dame und St. Martial. Parallel wirkte er in Basel und in Zürich als Dozent und Organist.
Die Kommission beeindruckte vor allem das umfangreiche vielseitige wissenschaftliche Interesse Handschins. Insgesamt konnten die Gutachter in den über 40 Einzelaufsätzen fünf große Gebiete erkennen: Das erste Gebiet waren Abhandlungen zur Geschichte der Orgel und der Orgelmusik, die überwiegend aus seinem praktischen Wirken heraus entstanden sind. Der zweiten Gruppe sind Aufsätze zur Musik des Mittelalters, die vor allem auf umfangreichem Quellenstudium basieren, zugeordnet. Ebenfalls seiner praktischen Tätigkeit geschuldet waren seine Studien zur Musik Johann Sebastian Bachs – sie bilden das dritte Gebiet. Den vierten Forschungsschwerpunkt Handschins bildeten Arbeiten zu neueren Komponisten, namentlich die Monographien zu Mussorgski[15] und Camille Saint-Saens.[16] Die fünfte Gruppe hingegen ist sehr heterogen. Ihr werden neben methodologischen und philosophischen Abhandlungen auch die Arbeiten zu W. A. Mozart und Franz Schubert aber auch zur ‚modernen‘ Oper zugeordnet.
Besonders positiv hebt das Gutachten auch die Lehre Handschins hervor, in der er sein umfangreiches musikgeschichtliches und methodisches Wissen vermittelte. Wilhelm Pinder (Kunstgeschichte), Mitglied der Berufungskommision, konnte sich dem Gutachten nach durch ein Treffen in Basel persönlich ein Bild von Handschin machen. Die Kommission gewann offenbar aus dem anfänglichen Gutachten von Kurth und auch den weiteren eingeholten, durchweg positiven Aussagen von Kollegen, dem Studium seiner Schriften und der Beachtung seiner praktischen Leistungen sowie aus dem genannten Gespräch einen derart positiven Eindruck, dass sie sich am Ende des Gutachtens nochmals deutlich für Handschin als Nachfolger Sandbergers einsetzte.
- Rudolf von Ficker (1886–1954)[17]
Der im gleichen Jahr wie Handschin geborene Rudolf Ficker stand seit der ersten Sitzung der Kommission als potenzieller Kandidat fest.[18] Ficker, Sohn des bedeutenden Historikers Julius von Ficker, studierte in Wien bei Guido Adler Musikgeschichte, aber auch in München bei Ludwig Thuille und Walter Courvoisier Komposition. Er wurde 1913 in Wien mit einer Arbeit über Die Chromatik im italienischen Madrigal des 16. Jahrhunderts[19] promoviert. An der Universität Innsbruck habilitierte er sich schließlich 1920 mit seiner Abhandlung über Die Kolorierungstechink der Trienter Messen.[20] Drei Jahre später erfolgte an gleicher Stelle die Ernennung zum außerordentlichen Professor. Die Kommission goutiert vor allem die maßgeblich durch Ficker verwirklichte Gründung und Errichtung des musikwissenschaftlichen Instituts in Innsbruck. 1927 erhielt er einen Ruf zum außerordentlichen Professor der Musikwissenschaft an der Universität Wien.[21]
Wie bereits die beiden Qualifizierungsschriften zeigen, war Fickers Arbeitsschwerpunkt die Musik des Mittelalters. Durch seine Publikationen, so das Gutachten, seien „Risse in der Musikgeschichte“ überbrückt worden und durch interdisziplinäre Ansätze Schulterschlüsse zu anderen Geisteswissenschaften, vor allem zur Kunstgeschichte, vollzogen worden. Die Kommission hob vor allem seine Beherrschung exakter Quellenforschung und kritischer Editionstechniken hervor, die eng mit seinem Spezialgebiet verbunden waren. Ficker, seit 1920 mitverantwortlich für die von Guido Adler herausgegebenen Denkmäler der Tonkunst in Österreich, schien also bestens geeignet, die Leitung der Denkmäler der Tonkunst in Bayern zu übernehmen.
Die Kommission hob auch die Aufführung mittelalterlicher Musik unter Fickers Leitung anlässlich des internationalen Musikkongresses in Wien hervor, die wegen des Erfolges mit verändertem Programm fortgesetzt wurde. Am Ende des Gutachtens wurde auch Fickers Sammlung von über 7000 Fotografien von zum Teil unterforschten Handschiften angeführt, die nicht nur seiner Forschung, sondern auch seinen potenziellen Schülern zu Gute kommen könnte.
- Heinrich Besseler (1900–1969)[22]
Von Beginn des Berufungsverfahrens an wurde Heinrich Besseler als Kandidat für die Nachfolge Sandbergers in die engere Auswahl genommen.[23] Besseler studierte Philosophie, Geschichte und Musikwissenschaft an den Universitäten Bonn, Göttingen und Freiburg in Breisgau. Mit nur 23 Jahren wurde er in Freiburg in Breisgau mit der Studie Beiträge zur Stilgeschichte der deutschen Suite im 17. Jahrhundert promoviert, 1928 habilitierte er sich ebendort mit der Arbeit Die Messkompositionen von Petrus de Cruce bis Philipp von Vitry (ca. 1250–1350). Im selben Jahr wurde er außerordentlicher Professor und Direktor des Musikwissenschaftlichen Instituts in Heidelberg.[24]
Das Gutachten hob neben Friedrich Ludwig vor allem Martin Heidegger als prägende Persönlichkeiten in Besselers Vita hervor. Der zum Zeitpunkt des Gutachtens erst 30 Jahre alte Besseler galt der Kommission als Hoffnungsträger der kommenden Generation von Musikwissenschaftlern. Seine Publikationsliste beeindruckte, sie zeugte nicht nur von der Leistung Besselers, sondern auch von seiner gründlichen Arbeitsweise. Neben dem größten Teil seiner Arbeiten zur Musikgeschichte, in dem ebenfalls die Musik des Mittelalters überwiegt, stellen musikästhetische und musikpsychologische Schriften den kleineren Teil seines Schaffens da, die freilich, so das Gutachten, auf weiteres Neuartiges hoffen ließen.
Besseler war bereits durch die Edition sämtlicher Werke Guillaume Dufays hervorgetreten, deren erster Band (möglicherweise) zum Zeitpunkt des Gutachtens bereits veröffentlicht war, und bot sich daher für die Leitung der Denkmäler der Tonkunst in Bayern an.[25] Am Ende des Gutachtens verweist die Kommission auf seinen allseits gerühmten Vortragsstil, der vor allem auf akustische Verdeutlichungen auch von schwierigen Partiturseiten und ‚moderner‘ Musik auf dem Klavier setze.
Auf den am 20. Februar 1930 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weitergeleiteten Abschlussbericht mit der von Berufungskommision und Fakultät für gut befundenen Dreierliste Handschin/Ficker/Besseler reagierte das Ministerium zunächst nicht. Erst rund drei Monate später antwortete das Ministerium und beanstandete das Ergebnis der Kommission, wie das Schreiben vom 23. Mai 1930 zeigt:
„Von den drei für die Wiederbesetzung der a. o. Professur für Musikwissenschaft vorgeschlagenen Anwärtern besitzen zwei nicht die deutsche Reichsangehörigkeit. Ihre Anstellung bedürfe daher nach §68 Abs. I der bayerischen Verfassungsurkunde der Zustimmung des Gesamtministeriums. Es ist damit zu rechnen, daß Bedenken gegen die Erteilung dieser Zustimmung geltend gemacht würden; unter allen Umständen wird Wert darauf gelegt werden, festgestellt zu sehen, ob nicht geeignete deutsche Bewerber für die Professur zu Verfügung stehen.
Von urteilsfähiger Seite ist das Ministerium auf den o. Professor der Musikwissenschaft an der Universität Bonn Dr. Ludwig Schiedermair aufmerksam gemacht worden. Professor Schiedermair, ein geborener Bayer, wurde nach seinen wissenschaftlichen Leistungen sowohl wie nach seiner ganzen Persönlichkeit als geeignetster Nachfolger für Professor Sandberger bezeichnet. Professor Sandberger selbst hatte, wie zuverlässig bekannt wurde, in früheren Jahren schon in Aussicht genommen, Schiedermair als seinen Nachfolger zu empfehlen. Bei seiner Verbundenheit mit dem deutschen und bayerischen Musikwesen – eine Vertrautheit, wie sie besonders dem an erster Stelle vorgeschlagenen Privatdozenten Dr. Handschin wohl nicht in gleichem Maße eigen ist –, wäre Professor Schiedermair auch in erster Linie geeignet, der Fortführung der Denkmäler der bayerischen Tonkunst die gebotene Pflege zuzuwenden.
Die philosophische Fakultät I. Sektion und der Senat wollen würdigen, ob Professor Dr. Schiedermair nicht für die Wiederbesetzung der Professur in Betracht zu ziehen wäre. Daß gegen die etwaige Verleihung des Titels, des Ranges und der akademischen Rechte eines ordentlichen Professors an Professor Dr. Schiedermair keine Erinnerung bestünde, kann nach dem Bericht der phil. Fakultät I. Sektion vom 20.2.1930 wohl als sicher angenommen werden.“[26]
Das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus überrascht in vielerlei Hinsicht. Zum einen wird eine bereits, wenn auch wenig überraschend, im Jahre 1930 herrschende Reserviertheit gegenüber Nichtdeutschen deutlich, in diesem konkreten Fall gegenüber dem Schweiz-Russen Jacques Handschin und dem Österreicher Rudolf Ficker. Zum andern verwundert nicht nur der konkrete Vorschlag des Ministeriums, Ludwig Schiedermair in den engeren Kreis der Kandidaten zu nehmen, sondern auch, dass Sandberger persönlich Schiedermair vorgeschlagen habe, wenngleich über bisher unbekannte Dritte.[27]
Es ist natürlich auch nicht auszuschließen, dass Sandberger selbst noch nachträglich in das Verfahren einzugreifen versuchte, jedoch sind bisher auch hierzu keine Quellen bekannt. Allerdings fasste die Berufungskommision bereits nach der ersten Sitzung den Entschluss, dass auch Sandberger sich zu geeigneten Kandidaten für seine Nachfolge äußern solle. Wegen seines schlechten Gesundheitszustandes geschah das in schriftlicher Form. Sandberger hatte also Gelegenheit, sich ausführlich zu seiner Nachfolge zu äußern und auch seinen Freund und ehemaligen Schüler Schiedermair mit Nachdruck zu empfehlen.[28] Er begnügte sich in einem Schreiben vom 25. Juni 1929 mit der bloßen Nennung von fünf Namen: Gustav Friedrich Schmidt (München), Hans Engel (Greifswald), Oskar Kaul (Würzburg), Gustav Becking (Erlangen) und Karl Gustav Fellerer (München). Abgesehen von Becking sind alle genannten Personen ehemalige Schüler Sandbergers. Keiner von ihnen schaffte es in die engere Auswahl. Allerdings vermutete bereits Elsner, dass Sandberger bei seinem Vorschlag von einem Extraordinariat ausging.[29]
Zusammenfassend kann also konstatiert werden: Die Mitarbeiter des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus reagierten erst nach drei Monaten auf den Abschlussbericht der Kommission. Zudem setzen sie die Staatsangehörigkeit über die fachliche Kompetenz, denn abgesehen von der merkwürdigen Aussage, Handschin sei aufgrund seiner Herkunft mit der Musik Bayerns nicht verbunden und daher nicht zur Leitung der Denkmäler der Tonkunst in Bayern in der Lage, fehlt jegliches fachliche Argument. Es muss aus Sicht der Quellen auch unklar bleiben, wer dem Ministerium den Vorschlag angetragen hatte, Schiedermair als Professor nach München zu berufen. Der letzte Passus, die Bitte der Fakultät und des Senats nach einer mindestens gleichwertigen Professur sei mit der Person Schiedermair und seiner Berufung problemlos vereinbar, kann allerdings als Zeichen einer starken Fürsprache innerhalb des Ministeriums gedeutet werden.
Universität vs. Ministerium – Akteure im Berufungsverfahren
Hans Oertel, der amtierende Dekan der Philosophischen Fakultät I. Sektion, setzte der Aufforderung des Ministeriums entsprechend eine auf den 02. Juni 1930 datierte achtseitige Stellungnahme auf:
„Bevor die Fakultät in einer Darlegung der Gründe eintritt, die sie bewogen haben, von der Nennung des Professors Dr. Ludwig Schiedermair, Bonn im Vorschlag für die Besetzung der Lehrkanzel für Musikwissenschaft abzusehen, sei ihr gestattet, noch auf einen Gesichtspunkt von allgemeiner Bedeutung hinzuweisen, der sich zugunsten der Berufung des in jenem Vorschlag an erster Stelle und mit besonderem Nachdruck genannten Privatdozenten Dr. Jacques Handschin von der Universität Basel geltend machen lässt, nachdem die Leistungen und die Persönlichkeit des Genannten bereits zuvor ausführlich gewürdigt worden sind.
Bekanntlich zeigt sich in Preussen seit einiger Zeit die Neigung, bei Berufungen, besonders an mittlere und kleinere Universitäten, die in Preussen Habilitierten zu bevorzugen, ein an sich gefährlicher Grundsatz, weil er zur Inzucht führt, immerhin aber für Preussen bei der grossen Zahl seiner Universitäten nicht annähernd so gefährlich wie für Staaten, die nur wenige Universitäten besitzen. Für solche ist es daher dringend nötig, sich andere geistige Absatzgebiete offen zu halten. Zu diesen zählt in Bayern neben den ausserpreussischen deutschen Staaten und neben Oesterreich auch die deutsche Schweiz. […] Die Aufrechterhaltung dieser für Bayern sehr erfreulichen Beziehungen ist zudem auch ein allgemein deutsches Interesse, denn es ist ja bekannt, wie stark die französische Kulturpropaganda gerade die Schweiz umwirbt und welch grosse materielle Mittel dafür aufgewendet werden. Naturgemäss setzt die Fortdauer dieses Verhältnisses, wie die aller freundlichen Beziehungen, eine gewisse Gegenseitigkeit voraus, und es wäre daher auch von diesem Gesichtspunkt aus sehr zu begrüssen, wenn der Wunsch der Fakultät, Handschin zu gewinnen, durch seine Berufung erfüllt würde, zumal sie ohne Aufwendung anderer als der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen könnte, und jener Wunsch infolge der zahlreichen Erkundigungen, welche die Kommission bei führenden Gelehrten der Schweiz über Handschin eingezogen hat, an den Schweizer Universitäten sicherlich bereits allgemein bekannt geworden.
In Beantwortung der Frage des Staatsministeriums betr. den Professor Dr. Ludwig Schiedermair beehrt sich die Fakultät Folgendes darzulegen.
Über seine Eignung für die Münchner Lehrkanzel ist im Schosse der Kommission ebenso wie über die Einigung sonstiger aus Bayern stammender oder hier wirkenden Herren besonders ausführlich verhandelt worden. Einstimmig war man in der Anerkennung seiner fleissigen und gründlichen Arbeitsweise, ebenso einhellig war man aber nach sehr eingehenden Erwägungen auch in der Ueberzeugung, das Professor Dr. Schiedermair als Wissenschaftler und Vertreter eines Kunstfaches dafür nicht geeignet sei und daher abgelehnt werden müsse. Die Gründe hierfür ergaben sich aus dem Studium seiner Schriften, aus der Art seiner Persönlichkeit, aus eingeholten Erkundigungen, die eigene Eindrücke bestätigen und auch aus seinem Alter. […]
All dies zusammen hat es wohl auch mit sich gebracht, dass Schiedermair bei den zahlreichen Vakanzen der letzten 20 Jahre von keiner Seite auf die Stelle eines Ordinarius berufen worden ist, nicht nach Berlin, nicht nach Breslau oder Halle, noch auch nach Wien oder Leipzig, von den kleineren Universitäten ganz zu schweigen. Auch das Schreiben vom 25. Juni 1929, in dem Herr Professor Sandberger auf Wunsch der Kommission die nach seiner Meinung in Betracht kommenden Kandidaten aufzählte, enthielt wohl fünf Namen, worunter sich aber der des Professors Schiedermair nicht befand. Durch alle diese Umstände zusammengenommen, wurde die Kommission bestimmt, Schiedermair für die hier freigewordene Professur für Musikwissenschaft nicht in Vorschlag zu bringen, deren künftiger Inhaber bei dem überaus bescheidenen Bestand der Seminarbibliothek und nach dem langen, infolge der Kränklichkeit und Emeritierung des ausgezeichneten Vorgängers eingetretenen interregnum ein ganz besonderes Mass von Frische, Sprungkraft und Anregungsfähigkeit besitzen muss, um die Musikwissenschaft an unserer Fakultät wieder auf ihren früheren Höhe zu heben. […]
Der Umstand, dass Privatdozent Dr. Handschin bisher nicht gerade über bayerische Componisten gearbeitet hat, erklärt sich aus den Stätten seiner bisherigen Wirksamkeit, lässt aber keinerlei Schluss darauf zu, dass er nicht vollkommen befähigt wäre, auch die Leitung dieser Edition zu übernehmen. Denn er hat sich als Editor gegenüber weit schwierigeren […] bestätigt […]. Wer so überaus schwierige mittelalterliche Texte zu veröffentlichen im Stande ist, der beherrscht die sehr viel leichtere Editionstechnik gegenüber späteren musikalischen Schöpfungen ganz von selbst. Weder in dem einen noch in dem anderen hat sich hingegen bisher, soviel der Kommission bekannt ist, Professor Schiedermair irgendwie nennenswert bestätigt.“[30]
Die Kommission hielt also an den drei genannten Persönlichkeiten, besonders aber an Handschin, fest. Vor allem dem Vorwurf, dieser sei nicht in der Lage die Leitung der Denkmäler der Tonkunst in Bayern zu übernehmen, wies die Kommission entschieden zurück.
Was zwischen dieser Stellungnahme der Fakultät vom 02. Juni 1930 und den Mitte September 1930 einsetzenden Berufungsverhandlungen mit Ficker in Sachen Wiederbesetzung des Münchner Lehrstuhls passierte, lässt sich nur fragmentarisch und aufgrund von bisher fehlenden offiziellen Dokumenten nur anhand von Zeitungsausschnitten aus dem Universitätsarchiv der LMU rekonstruieren.[31] Bereits Mitte Mai, also zwischen dem Abschlussbericht und dem Widerspruch des Ministeriums, beanstandete die Münchner Neuesten Nachrichten die fehlende Informationspolitik der Universität und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
„Der musikwissenschaftliche Lehrstuhl an der Universität München […] soll, wie wir hören, neu besetzt werden; es werden für diese Stellung bereits verschiedene Namen genannt, die befürchten lassen, daß der Bedeutung und Geltung Münchens auch in dieser Frage nicht Genüge geschieht. Da die musikalische Oeffentlichkeit München an der Besetzung dieses Lehrstuhles außerordentlich interessiert ist, wäre es dringend erwünscht, daß die maßgebenden Stellen über ihre Absichten und Grundsätze, nach denen sie verfahren wollen, rechtzeitig die Oeffentlichkeit unterrichten.“[32]
Am 10. August 1930 berichtet die Bayerische Staatszeitung, das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe Ludwig Schiedermair die Münchner Professur angeboten und sei mit ihm in Verhandlungen getreten.[33] Diese Nachricht ist in den darauffolgenden Tagen auch in den Münchner Neuesten Nachrichten, im Fränkischen Kurier sowie im Badischen Beobachter zu lesen.[34] Doch die Frankfurter Zeitung wusste in ihrer Ausgabe vom 16. August Sensationelles zu berichten:
„Ueber das Vorschlagsrecht der philosophischen Fakultät der Münchner Universität ist, wie man erfährt, das bayerische Kultusministerium bei der Berufung des Nachfolgers Sandbergers auf den musikwissenschaftlichen Lehrstuhl mit einer besonders großen Rücksichtslosigkeit hinweggegangen. Das Ministerium wandte sich an den Bonner Professor Dr. Schiedermair, obwohl dieser von der Fakultät überhaupt nicht vorgeschlagen war und er, als das Ministerium seinetwegen bei der Universität anfragte, von Senat und Fakultät entschieden abgelehnt wurde, da seine wissenschaftlichen Leistungen für München nicht genügen.“[35]
Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus sich unbedingt mit dem Wunsch, Schiedermair zum Lehrstuhlinhaber in München zu ernennen, auch über die Philosophische Fakultät hinwegsetzen wollte. Diese Tatsache unterstützt die bereits aufgestellte Hypothese, dass es im Ministerium eine, wenngleich auch nicht näher bestimmbare, starke Allianz für Schiedermair gab. Dass nun der Fall durch solche Zeitungsberichte in die Öffentlichkeit kam, dürfte die knappe Reaktion des Ministeriums erklären, die wiederum in der Bayerischen Staatszeitung vom 22. August zu lesen war: „Entgegen anderslautender Presse-Nachrichten erfahren wir, daß das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Wiederbesetzung der Professur für Musikwissenschaft an der Universität München ein Ruf bis jetzt nicht erlassen hat.“[36] Merkwürdigerweise berichtete die Bonner Zeitung, bezugnehmend auf die Münchner Neuesten Nachrichten, am selben Tag, dass Schiedermair den Ruf nach München ablehnt habe und an der Universität Bonn bleiben werde.[37]
Somit kann vermutet werden, dass Schiedermair den Ruf als Professor für Musikwissenschaft an die Universität München erhalten hat und ein Berufungsverfahren durch das Ministerium mit dessen Wunschkandidaten eingeleitet wurde. Dies war am 10. August in der Bayerischen Staatszeitung, einer immerhin der Regierung und den Ministerien nahestehenden Zeitung,[38] und entsprechend auch in weiteren Zeitschriften zu lesen. Der Ruf an Schiedermair durch das Ministerium dürfte zu erheblichen Verstimmungen in der Berufungskommission, der Fakultät und dem Senat der Universität München geführt haben. Dass nun ausgerechnet die in hoher Auflage in ganz Deutschland gelesene Frankfurter Zeitung[39] von diesem ‚Skandal‘ berichtete, dürfte wiederum das Ministerium nicht gerade erfreut haben, denn nur Fakultätsmitglieder konnten diese internen Informationen zum Berufungsverfahren weitergegeben haben. Die Mitteilung des Ministeriums, es sei kein Ruf an irgendjemanden ergangen, wirkt im Spiegel der Berichte, Schiedermair habe abgelehnt, wie eine Farce. Es scheint, als wollte das Ministerium sich im Stillen mit Schiedermair einigen und durch die letztlich angestrebte Berufung einen Überraschungscoup erzielen, um so Fakultät und Senat vor vollendete Tatsachen zu stellen. Die beiden Verlautbarungen in der Bayerischen Staatszeitung weisen auf ein großes Kommunikationsproblem innerhalb des Ministeriums hin, welche Informationen veröffentlicht werden oder lieber zurückgehalten werden. Möglicherweise sah sich Schiedermair durch den Bericht in der Frankfurter Zeitung und die Aussage, Fakultät und Senat hätten ihn entschieden abgelehnt, genötigt, die Professur abzulehnen.
Die gescheiterte Berufung Schiedermairs war auch Thema eines Beitrags der Münchner Post vom 28. August 1930. Diese Einschätzung soll hier in ihrer vollen Länge wiedergegeben werden.
„Vor einiger Zeit hat das bayerische Kultusministerium dem Bonner Ordinarius für Musikwissenschaft Ludwig Schiedermair den durch das Ausscheiden Adolf Sandergers aus dem Lehramt freigewordenen Lehrstuhl für Musikwissenschaft an der Universität München angetragen. Der Bonner Gelehrte hat den Ruf, wie inzwischen bekannt geworden ist, abgelehnt. Auf Anfrage hat das Ministerium mitgeteilt, weitere Schritte, die auf die Neubesetzung des Münchner Ordinariates hinzielen, sein von ihm bisher nicht unternommen worden. –
Dazu ist einiges zu sagen. Ansehen und Ruf der Universität als musikwissenschaftliche Lehrstätte waren – gestützt auf den Namen Sandbergers – durch Jahrzehnte hindurch groß und weitreichend. Die Musikwissenschaft ist eine verhältnismäßig junge Wissenschaft. Die ältere Generation der Musikwissenschaftler kam zu einem überwiegenden Teil von der Philologie her und Forschungsmethoden und Lehrweise waren demgemäß philologisch. Das hat sich im letzten Jahrzehnt einigermaßen geändert. Die musikwissenschaftliche Forschung geht ihre eigenen Wege und der musikwissenschatlichen Lehrbetrieb an den Universitäten hat sich danach umstellen müssen. Gegenüber den Vorlesungen ist die praktisch-wissenschaftliche Arbeit in den Seminaren immer wichtiger geworden. Die Vertreter der Musikwissenschaft an den Universitäten haben sich den Ausbau ihrer Seminarien [sic!] angelegen sein lassen; sie haben sich dort, wo die öffentlichen Mitteln nicht ausgereicht haben, vielfach der Mithilfe privater Kreise versichert und das ortsansässige musikalische Verlagswesen oder die heimatliche Instrumentenindustrie hat häufig und bereitwillig am Ausbau der Seminarien mitgearbeitet oder gar das meiste dazu beigetragen. In München liegen die Verhältnisse nicht sonderlich günstig. Private Mittel sind schwer flüssig zu machen, und die zeitgemäße und durch die Entwicklung geforderten Umstellungen des Münchner musikwissenschaftlichen Seminarbetriebes haben der Erneuerung unfreundliche Umstände bisher verhindert. Das Kultusministerium hat mit seiner Berufung kein Glück gehabt und es wird auch weiterhin kein Glück haben, denn eben darin liegen die eigentlichen Schwierigkeiten für die Neuberufung. Eine Neuberufung wird mit einiger Wahrscheinlichkeit nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn das Ministerium dem neu zu Berufenden den Ausbau des Seminars zu einem vollwertigen musikwissenschaftlichen Lehrinstitut in Aussicht stellen kann. Dafür fehlten aber wieder die etatsmäßigen Grundlagen. Die Lage ist also ganz und gar nicht einfach, es ist kein Zufall, daß der Lehrstuhl Adolf Sandbergers immer noch unbesetzt ist, das Ministerium wird zuerst dem Ausbau des Münchner Seminars seine Aufmerksamkeit zuwenden müssen, ehe es weitere Schritte unternimmt; es wird sehr rasch handeln müssen, damit, wenn erst einmal das eine geschehen ist, an das andere herangegangen werden und damit einem Zustand ein Ende gemacht werden kann, der schon viel zu lange dauert, um dem der Universität als Stätte der musikwissenschatlichen Forschung und Lehre notwendig zu erhaltenden Ansehen nicht abträglich zu sein.“[40]
Die Berufung Rudolf von Fickers
Im September 1930 erhielt Rudolf von Ficker den Ruf als Professur für Musikwissenschaft an die Universität München, über den auch die Münchner Zeitung am 05. Oktober 1930 berichtet.[41] Die überaus langwierigen und schwierigen Verhandlungen mit Ficker bedürfen noch grundlegender Forschung, die an diese Stelle nicht geleistet werden kann. Neben dem Ausbau der Seminarbibliothek und neuer Räumlichkeiten für das Seminar forderte Ficker auch eine ordentliche Assistentenstelle und, nicht nur mit Blick auf sein eigenes Gehalt, die Umwandlung des Extraordinariats in ein Ordinariat zur Bedingung der Rufannahme. All diese Forderungen lassen sich bereits in dem von der Münchner Post veröffentlichen Kommentar vom 28. August 1930 zur Situation der Musikwissenschaft in München wiederfinden. Sowohl die Forderung nach der Assistentenstelle als auch der nach einem Ordinariat erteilte der vom Ministerium bestimmte Unterhändler Ministerialrat Albin Decker aufgrund von Sparmaßnamen eine Absage. Kommissionssprecher Carl von Kraus als Unterhändler der Fakultät, konnte Ficker mit dem Versprechen, nach dem Wegfall der Stellensperren werde die Umwandlung in ein Ordinariat folgen, letztlich zur Rufannahme bewegen.[42]
So konnte schlussendlich nach neunmonatiger Verhandlung Ficker am 09. Juni 1931 zum außerordentlichen Professor für Musikwissenschaft an der Universität München berufen werden:
„Vom 1. November 1931 an wird […] Dr. Rudolf von Ficker zum a. o. Professor für Musikwissenschaft […] der Universität München mit einem jährlichen Grundgehalt von 9.000 RM […] ernannt. Zugleich werden ihm die Amtsbezeichnung und die akademischen Rechte eines ordentlichen Professors verliehen. Ferner wird ihm vom gleichen Zeitpunkt ab die Leitung des musikwissenschatlichen Institutes der Universität München – ohne Anspruch auf besondere Vergütung – übertragen. […]“[43]
Von Beginn seiner Lehrverpflichtungen und Forschungen an der Universität München an wurde Ficker nicht müde, seine Forderung nach einem Ordinariat gebetsmühlenartig zu wiederholen. Doch auch nach Wegfall der verschiedensten Sparmaßnamen, die von offizieller Ministeriumsseite immer als Grund angegeben wurde, blieb die Umwandlung der Professur in München aus.[44]
Der Blick auf das undurchsichtige, langwierige und von Kontroversen geprägte Nachfolgeverfahren und das Misslingen der Berufung Schiedermairs, der von Seiten des Ministeriums so sehr protegiert wurde, gibt Anlass zur Spekulation. Es scheint so, als wären vor allem politische Gründe für das Scheitern verantwortlich gewesen. Erst 1950 konnte Ficker die bei seiner Berufung versprochene Stellung mit Assistentenstelle durchsetzen. Die Verhinderung der Umwandlung durch das Ministerium wirkt beinahe wie eine Retourkutsche dafür, dass Schiedermair nicht nach München berufen wurde. Diese Trotzreaktion wirft ein neues Licht auf die Frage, warum München als eines der bedeutendsten und größten musikwissenschaftlichen Institute Deutschlands erst nach dem Zweien Weltkrieg den Schritt zum mit allen Amtsrechten ausgestatteten Lehrstuhl vollziehen konnte.
[1] Vgl. Andreas Elsner, Zur Geschichte des musikwissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität München, Diss. Ludwig-Maximilians-Universität München 1982, S. 138.
[2] Vgl. Carl von Kraus [Kommissionssprecher] an Ernst Kurth, 09.07.1929, in: Inventar Nachlass Ernst Kurth. Anhang II: Volltextbriefe zum Inventar Nachlass Ernst Kurth, hrsg. von Nora Schmid und Lea Hinden, Bern Version 4/September 2007, (http://www.musik.unibe.ch/content/bibliothek/nachlass_kurth/index_ger.html), S. 384–385, hier S. 384. Elsner berichtet abweichend von einer achtköpfigen Berufungskommision, bestehend aus den bereits genannten (allerdings fälschlich Gottfried von Kraus) und Ferdinand Sommer (Indogermanische Sprachwissenschaft) sowie Hans Oertel (Arische Philologie), siehe Elsner, Zur Geschichte des musikwissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität München, S. 138. Aus Veröffentlichungen der LMU ist allerdings ersichtlich, dass Hans Oertel Gotthelf Bergsträßer als Dekan der Philosophischen Fakultät I. Sektion zum neuen Studienjahr ablöste. Kraft Amtes wirkten beide in der Berufungskommission mit, allerdings aufeinanderfolgend und nicht gleichzeitig. Vgl. hierzu Personenstand der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sommer-Halbjahr 1929, München 1929 (https://epub.ub.uni-muenchen.de/9703/); Personenstand der Ludwig-Maximilians-Universität München. Winter-Halbjahr 1929/30, München 1929 (https://epub.ub.uni-muenchen.de/9704/) sowie Personenstand der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sommer-Halbjahr 1930, München 1930 (https://epub.ub.uni-muenchen.de/9705/).
[3] Vgl. Elsner, Zur Geschichte des musikwissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität München, S. 138–139.
[4] Das Gutachten von Arnold Schering wird kurz in Elsners Dissertation erwähnt, allerdings fehlt eine umfassende Auswertung sowie eine Transkription. Im Universitätsarchiv München konnte das Gutachten bislang nicht eingesehen werden.
[5] Der Brief mit der Bitte, ein Gutachten über geeignete Kandidaten zu erstellen, ist erhalten: Max Förster [Kommissionsmitglied] an Theodor Kroyer, 24.05.1929, Bayerische Staatsbibliothek München, Nachlass Theodor Kroyer, Schachtel 3.
[6] Zu Kroyer siehe auch Otto Ursprung, „Professor Dr. Theodor Kroyer. Zu seinem 60. Geburtstag am 9. September 1933“, in: Zeitschrift für Musik 100 (1933), H. 9, S. 893–898; Christian Thomas Leitmeir, „Ein ‚Mann ohne Eigenschaften‘? – Theodor Kroyer als Ordinarius für Musikwissenschaft in Köln (1932–1938)“, in: Musikwissenschaft im Rheinland um 1930. Bericht über die Tagung der Arbeitsgemeinschaft für rheinische Musikgeschichte in Köln, September 2007, hrsg. von Klaus Pietschmann und Robert von Zahn (= Beiträge zur Rheinischen Musikgeschichte 171), Merseburg 2012, S. 93–136.
[7] Max Förster [Kommissionsmitglied] an Theodor Kroyer, 09.07.1930, Bayerische Staatsbibliothek München, Nachlass Theodor Kroyer, Schachtel 3. In diesem Brief ist von einem „fast halbjährigen Warten“ die Rede, allerdings wurde Kroyer von Förstner bereits vor über einen Jahr, am 24.05.1929 (Vgl. Anm. 5) angeschrieben. Weitere Briefe sind nicht erhalten, es ist aber davon auszugehen, dass Kroyer noch weitere Informationen einforderte, ehe er einwilligte, ein Gutachten zu verfassen.
[8] Hier gemeint sind die Denkmäler der Tonkunst in Bayern.
[9] Gutachten von Theodor Kroyer zur anstehenden Berufung in München, Leipzig 15.10.1929, Universitätsarchiv München, Signatur Y-XVII-20/2.
[10] Vgl. dazu Elsner, Zur Geschichte des musikwissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität München, S. 140–141 sowie S. 145–146.
[11] Hans Oertel [Dekan der Philosophischen Fakultät I. Sektion] an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus München, 20.02.1930, Universitätsarchiv München, Signatur Y-XVII-20/1.
[12] Wilhelm Pinder für Jacques Handschin, Carl von Kraus für Rudolf Ficker und Aloys Fischer und Carl von Kraus für Heinrich Besseler, vgl. Elsner, Zur Geschichte des musikwissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität München, S. 146.
[13] Vgl. Hans Oertel [Dekan der Philosophischen Fakultät I. Sektion] an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus München, 20.02.1930, [Wilhelm Pinder:] Gutachten Jaques Handschin, Beilage 1, Universitätsarchiv München, Signatur Y-XVII-20/1.
[14] Ernst Knuth selbst genoss bei den Mitgliedern der Kommission offenbar höchstes Ansehen. Er selbst wurde seitens der Berufungskommision angefragt, ob er sich nicht vorstellen könne, die Professur in München anzunehmen. Er lehnte allerdings ab. Vgl. Carl von Kraus [Kommisionssprecher] an Ernst Kurth, 09.07.1929 sowie Ernst Kurth an Carl von Kraus [Kommissionssprecher], 14.07.1929, in: Inventar Nachlass Ernst Kurth. Anhang II: Volltextbriefe, S. 384–385 sowie 389–390.
Der Vorschlag, Handschin in die engere Wahl zu nehmen, erfolgte zwischen dem 11.08.1929 (Carl von Kraus [Kommissionssprecher] an Ernst Kurth) und dem 11.09.1929 (Carl von Kraus [Kommissionssprecher] an Ernst Kurth), bedankt sich Kraus im letztgenannten Brief bei Kurth für sein Vorhaben, der Kommission die Arbeiten Handschins zu schicken. Vgl. Inventar Nachlass Ernst Kurth. Anhang II: Volltextbriefe, S. 385–386.
[15] Jacques Handschin, Mussorgski. Versuch einer Einführung, Zürich 1924.
[16] Jacques Handschin, Camille Saint-Saens, Zürich 1929.
[17] Vgl. Hans Oertel [Dekan der Philosophischen Fakultät I. Sektion] an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus München, 20.02.1930, [Carl von Kraus:] Gutachten Rudolf Ficker, Beilage 2, Universitätsarchiv München, Signatur Y-XVII-20/1.
[18] Vgl. Elsner, Zur Geschichte des musikwissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität München, S. 141.
[19] Ein Teil dieser Arbeit wurde auch veröffentlicht: Rudolf von Ficker, „Beiträge zur Chromatik des 14. bis 16. Jahrhunderts“, in: Studien zur Musikwissenschaft 2 (1914), S. 5–33.
[20] Rudolf von Ficker, „Die Kolorierungstechnik der Trienter Messen“, in: Studien zur Musikwissenschaft 7 (1930), S. 5–47.
[21] Zu Ficker siehe auch: Thrasybulos Georgiades: „Rudolf von Ficker (1886–1954)“, in: Die Musikforschung 8 (1955), H. 2, Kassel und Basel, S. 200–205; Theodor Göllner, „Guido Adler, Rudolf von Ficker und Thrasybulos Georgiades [1996]“, in: Musikgeschichte in Zusammenhängen. Schriften von Theodor Göllner, hrsg. von Claus Bockmaier und Bernhold Schmid (Münchner Veröffentlichungen zur Musikgeschichte 66), Tutzing 2009, S. 431–436; Rudolf von Ficker (1886–1954). Tagungsband zum Symposium anlässlich seines 125. Geburtstages und des 85-jährigen Bestehens des Innsbrucker Institutes für Musikwissenschaft, hrsg. von Lukas Christensen, Kurt Drexel und Monika Fink, Innsbruck 2012.
[22] Vgl. Hans Oertel [Dekan der Philosophischen Fakultät I. Sektion] an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus München, 20.02.1930, [Aloys Fischer und Carl von Kraus:] Gutachten Heinrich Besseler, Beilage 3, Universitätsarchiv München, Signatur Y-XVII-20/1.
[23] Vgl. Elsner, Zur Geschichte des musikwissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität München, S. 141.
[24] Zu Besseler siehe auch Thomas Schipperges, Die Akte Heinrich Besseler. Musikwissenschaft und Wissenschaftspolitik in Deutschland 1924 bis 1949 (Quellen und Studien zur Musik in Baden-Württemberg 7), München 2005.
[25] Nach umfangreichen Recherchen in der einschlägigen Literatur zu Besseler sowie in Datenbanken konnte bisher keine Edition der Werke Dufays aus dem Jahre 1928 gefunden werden.
[26] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus an den Senat der Universität München, 23.05.1930, Universitätsarchiv München, Signatur Y-XVII-20/1.
[27] Elsner, der die Ergebnisse seiner Doktorarbeit in einem Aufsatz veröffentlichte, schreibt darin, dass Arnold Schering sich für Schiedermair beim Ministerium einsetzte, allerdings ohne Nennung von Quellen. In seiner Doktorarbeit selbst fehlt diese Aussage, vgl. Andreas Elsner, „Zur Geschichte des musikwissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität München vom 19. zum 20. Jahrhundert“, in: Die Ludwig-Maximilians-Universität in ihren Fakultäten, hrsg. von Laetitia Boehm und Johannes Spörl, Bd. 2, Berlin 1980, S. 281–301, hier S. 291.
[28] Zur Freundschaft zwischen Sandberger und Schiedermair siehe auch Ludwig Schiedermair, Musikalische Begegnungen. Erlebnis und Erinnerung, Köln und Krefeld 1948.
[29] Vgl. Elsner, Zur Geschichte des musikwissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität München, S. 141–142.
[30] Hans Oertel [Dekan der Philosophischen Fakultät I. Sektion] an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus München, 02.06.1930, Universitätsarchiv München, Signatur Y-XVII-20/1.
[31] Universitätsarchiv München, Signatur Y-XVII-20/2. Auf den Zeitungsausschnitten sind keine Seitenzahlen vermerkt.
[32] Münchner Neueste Nachrichten, Nr. 138, 21.05.1930.
[33] Vgl. Bayerische Staatszeitung, Nr. 183, 10.08.1930.
[34] Münchner Neueste Nachrichten, Nr. 217, 11.08.1930; Fränkischer Kurier, Nr. 224, 14.08.1930; Badischer Beobachter, Nr. 221, 14.08.1930.
[35] Frankfurter Zeitung, Nr. 605, 16.08.1930.
[36] Bayerische Staatszeitung: Nr. 142, 22.08.1930.
[37] Vgl. Bonner Zeitung, Nr. 228, 22.08.1930.
[38] Vgl. http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45904 (abgerufen am 16.9.2015).
[39] Vgl zur Geschichte und Bedeutung der Frankfurter Zeitung: Kurt Paupiè, „Die Frankfurter Zeitung“, in: Deutsche Zeitungen des 17. bis 20. Jahrhunderts, hrsg. von Heinz-Dietrich Fischer (= Publizistik-Historische Beiträge 2), Pullach 1972, S. 241–256.
[40] Münchner Post, Nr. 197, 28.08.1930.
[41] Vgl. Elsner, Zur Geschichte des musikwissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität München, S. 157; Münchner Zeitung, Nr. 213, 05.10.1930.
[42] Vgl. dazu Elsner, Zur Geschichte des musikwissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität München, S. 157–158 sowie 162–163.
[43] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus an den Senat der Universität München, 09.06.1931, Universitätsarchiv München, Signatur Y-XVII-20/1.
[44] Dies ist aus der kursorischen Sichtung der im Universitätsarchiv München und im Bayerischen Hauptstaatsarchiv sowie im Nachlass’ Rudolf Fickers im Forschungsinstitut Brenner-Archiv in Innsbruck befindlichen Archivalien ersichtlich.
Spannendes Material! Über so viel Medienpräsenz würde sich das Fach heute sicherlich freuen.
Bemerkenswert finde ich vor allem Kroyers Thesen, denn er selbst hat (zumindest nach Gerstenbergs NDB-Artikel) unter anderem an der Akademie bei Rheinberger Studiert – sicher nicht Geschichte. Darüber hinaus war er als Journalist tätig. Gibt es von Kroyer auch publizierte fachpolitische Standortbestimmungen dieser Art?